Energieausweis für Gebäude
Energieausweis oder Energiepass: Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. Dazu soll der Energieausweis für bestehende Gebäude beitragen, den Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den Kauf- und Mietinteressenten in Zukunft vorzeigen müssen.
Für Neubauten ist die Ausstellung von Energieausweisen schon lange - seit 1995 - vorgeschrieben, gegenwärtig aufgrund der Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2004. Für den Gebäudebestand hat sich die Regierungskoalition nun auf Regeln geeinigt, die mit der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtend werden. Allgemein wird zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis unterschieden. Welcher Ausweis bei Wohngebäuden jeweils verwendet wird, hängt von der Größe und dem Baujahr des Wohngebäudes ab. Der künftige Energieausweis muss bei einem geplanten Verkauf oder einer Vermietung von Wohngebäuden und Wohnungen den Kauf- bzw. Mietinteressenten zugänglich gemacht werden.
Bevor die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung beschließt und sie dem Bundesrat zur Zustimmung zuleitet, haben die Länder und die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf.
Grundlage zur Umsetzung der Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002) der EG in deutsches Recht ist die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) im September 2005.
1. Welche Änderungen sind für Energieausweise vorgesehen?
Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten: als bedarfs- und als verbrauchsorientierten Ausweis. Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Größe und dem Baujahr des Gebäudes.
Es gelten folgende Regelungen für Wohngebäude:
Diese Regelungen für Wohngebäude sollen ab dem 1. Januar 2008 verbindlich sein. Zu den Übergangsregelungen lesen Sie bitte die Hinweise unter 2.
Für die sog. Nichtwohngebäude (z.B. Bürogebäude, Geschaftshäuser) dürfen nach Wahl des Eigentümers oder Vermieters bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise verwendet werden.
2. Welche Übergangsregeln wurden getroffen?
Für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der neuen Verordnung - der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest, er hängt vom weiteren Verfahren ab - und dem 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude.
Alle Energieausweise für Bestandsgebäude, auch die, die vor dem 1. Januar 2008 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die Erstellung von Energiebedarfsausweisen wird im Rahmen des CO 2- Gebäudesanierungsprogramms oder anderer Förderprogramme der Bundesregierung finanziell gefördert.
3. Welche Informationen enthält der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Energieeffizienz kann entweder als Energiebedarf des Gebäudes oder aber als Energiekennwert auf der Grundlage des gemessenen tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden.
Energiebedarf
Unter Energiebedarf versteht man hauptsächlich die zum Heizen und für Warmwasser auf der Grundlage von Berechnungen benötigte Energie des Gebäudes. Dabei werden z. B. die individuellen Gewohnheiten der Bewohner und die Lage des Gebäudes in Deutschland, nicht berücksichtigt.
Folgende Fragestellungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt:
- Wie lange und wie warm heizen die Bewohner ein Gebäude?
- Wie lange öffnen sie die Fenster zum Lüften?
- Wie viel Warmwasser benötigen sie zum Duschen?
Zur Errechnung des Energiebedarfs werden die energetische Qualität vor allem der Außenwände und des Dachs sowie der technischen Anlagen wie Heizkessel und der Anlagen für die Erwärmung des Wassers berücksichtigt. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen sich auf das ganze Gebäude. Für einzelne Wohnungen lässt die Angabe keinen genauen Rückschluss zu. Viel wichtiger ist, dass der Energiebedarfswert - gerade weil er frei von individuellen und subjektiven Verhältnissen errechnet wird - keinerlei Rückschlüsse auf den konkreten Energieverbrauch eines einzelnen Haushalts erlaubt, auch nicht auf die Energiekosten.
nach obenEnergieverbrauchskennwert
Unter dem Energieverbrauchskennwert versteht man einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre (gedacht ist an drei Jahre) ermittelt wird. Sodann werden, sofern sie das übliche Maß deutlich übersteigen, Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch berücksichtigt und eine sog. Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen. Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen.
Grundsätzlich erlaubt auch der Energieverbrauchskennwert - wie auch der Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Bedarfs - keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch oder die Energiekosten des einzelnen Haushalts.
4. Wem nutzt der Energieausweis?
Er ist sowohl für die Kauf- und Mietinteressenten als auch für die Eigentümer von Vorteil. Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, kann anhand der Angaben im Energieausweis und des so genannten Vergleichswertes einen überschlägigen Eindruck von der baulichen und anlagentechnischen energetischen Qualität des Gebäudes bekommen .
Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit guten energetischen Gebäudewerten dürften auf dem Immobilienmarkt umso größere Vorteile haben, desto mehr Gewicht die Kauf- und Mietinteressenten künftig auf gute Wärmedämmung und moderne Anlagentechnik legen.
Schließlich ist das Wissen um die Energieeffizienz eines Gebäudes auch Voraussetzung für Maßnahmen zur energetischen Verbesserung. Den Energieausweis begleiten deshalb grundsätzlich Modernisierungsempfehlungen zur kostengünstigen energetischen Verbesserung des Gebäudes.
nach oben5. Anreiz für Investitionen in Gebäude
Investitionen in Energiesparmaßnahmen zahlen sich oft schon nach kurzer Zeit aus. Und das bedeutet nicht nur einen Vorteil für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt. Die Bundesregierung verspricht sich von der Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude eine Belebung der Investitionen im Gebäudesektor und damit einen positiven Effekt auf den Arbeitsmarkt, wenn Energiesparmaßnahmen aufgrund der Informationen aus dem Ausweis vermehrt umgesetzt werden.
Auf dem Immobilienmarkt wird der Ausweis ein wichtiges Instrument im Wettbewerb werden. So wie es bei technischen Geräten oder Autos längst an der Tagesordnung ist, mit Energieeffizienz zu werben, wird sie auch hier bald zu einem wichtigen Entscheidungskriterium werden. Der Energieausweis bedeutet also ein Plus auf allen Ebenen:
- mehr Transparenz und mehr Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt
- mehr Anreiz zur Energieeinsparung, damit auch zum Klimaschutz
- zusätzliche Arbeitsplätze.
Die Verbesserung der Transparenz ist eine wichtige Weichenstellung für die energetische Gebäudesanierung. Durch Energieausweis und das CO 2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung wird ein starker Anreiz zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden geschaffen (siehe hierzu im Einzelnen die Informationen des BMVBS zum CO 2-Gebäudesanierungsprogramm).
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